3. Ablauf der Vergabe
Ablauf der Vergabe 
 
  1. Der Antragsteller, "Theater",  verabredet mit einem anderem Theater die Details der Kooperation. Der Antragsteller beantragt danach eine Förderung bei der Geschäftsstelle des Verbandes zum jeweiligen Stichtag.
  2. Der Antrag umfasst die komplette  Offenlegung der geplanten Vertragsmodalitäten der Kooperation.
  3. Die Bewilligung erfolgt zu zwei regulären Stichtagen im Jahr. Für die Vergabe von Restmitteln können weitere Stichtage angesetzt werden.

    Stichtag 1.:  1. Juli 2019, 24:00
    Am 1. Stichtag können bereits alle Fördermittel ausgeschüttet werden.

    Stichtag 2.: 15. September 2019, 24:00
    Am 2. Stichtag erfolgt die Vergabe der Restmittel.
       Weitere Stichtage können angesetzt werden.
  1. Der Vorstand des Verbands bildet die Kontrollinstanz der Vergabe.
  2. Das Gremium zur Entscheidung besteht aus dem Vorstand des Verbandes und einem Vertreter der geförderten Theater des jeweiligen Vorjahres.
  3. Das Gremium zur Entscheidung besteht aus dem Vorstand und bei Bedarf aus zwei externen Fachleuten gebildet. Die Berufung der externen Jurymitglieder erfolgt durch den Vorstand.
  4. Eigenförderungen von Mitgliedern der Jury sind ausgeschlossen.
  5. Die Anträge werden zunächst auf formale Kriterien geprüft. Alle formal zulässigen Anträge werden an die Fachjury weitergegeben.
  6. Die Jury entscheidet in einer nicht öffentlichen Sitzung über die Bewilligung und Vergabe der Anträge.
  7. Die beiden Theatergruppen schließen nach der Bewilligung der Förderung durch den Verband einen verbindlichen Kooperationsvertrag ab. In diesem müssen die Förderung und deren Höhe genannt werden. Mit Annahme der Förderung unterwirft sich der Antragsteller den förderungsrechtlichen Grundsätzen des Freistaates Bayern, siehe den gesonderten Anhang.
  8. Die Theatergruppen sind für den ordnungsgemäßen Verwendungsnachweis verantwortlich. Im Formular des Verwendungsnachweises sind alle auf die Kooperation entfallenen Einnahmen und Ausgaben zu erklären.
  9. Die Theatergruppen verpflichten sich, in Veröffentlichungen auf die Förderung in angemessener Form mit Logo hinzuweisen. Belegexemplare und Kopien der Presseberichte sind mit der Abrechnung als Kopie einzureichen. Ergänzend dazu sind statistische Angaben zu Zuschauerzahlen und Höhe der Eintrittsgelder nach Vorgaben des Verbandes vorzulegen. Am Ende des Jahres ist eine kurze Bewertung über die Einschätzung und Erfahrung zur Nachwirkung der Kooperation abzugeben.
  10. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des Verwendungsnachweises.
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