Ablauf der
Vergabe
-
Der Antragsteller, "Theater", verabredet mit einem anderem
Theater die Details der Kooperation. Der Antragsteller beantragt
danach eine Förderung bei der Geschäftsstelle des
Verbandes zum jeweiligen Stichtag.
-
Der Antrag umfasst die komplette Offenlegung der geplanten
Vertragsmodalitäten der Kooperation.
-
Die Bewilligung erfolgt zu zwei regulären Stichtagen im Jahr.
Für die Vergabe von Restmitteln können weitere Stichtage
angesetzt werden.
Stichtag 1.: 1. Juli 2019,
24:00
Am 1. Stichtag können bereits alle Fördermittel
ausgeschüttet werden.
Stichtag 2.: 15. September 2019,
24:00
Am 2. Stichtag erfolgt die Vergabe der
Restmittel.
Weitere
Stichtage können angesetzt werden.
-
Der Vorstand des Verbands bildet die Kontrollinstanz der
Vergabe.
-
Das Gremium zur Entscheidung besteht aus dem Vorstand des Verbandes
und einem Vertreter der geförderten Theater des jeweiligen
Vorjahres.
-
Das Gremium zur Entscheidung besteht aus dem Vorstand und bei
Bedarf aus zwei externen Fachleuten gebildet. Die Berufung der
externen Jurymitglieder erfolgt durch den
Vorstand.
-
Eigenförderungen von Mitgliedern der Jury sind
ausgeschlossen.
-
Die Anträge werden zunächst auf formale Kriterien
geprüft. Alle formal zulässigen Anträge werden an
die Fachjury weitergegeben.
-
Die Jury entscheidet in einer nicht öffentlichen Sitzung
über die Bewilligung und Vergabe der
Anträge.
-
Die beiden Theatergruppen schließen nach der Bewilligung der
Förderung durch den Verband einen verbindlichen
Kooperationsvertrag ab. In diesem müssen die Förderung
und deren Höhe genannt werden. Mit Annahme der Förderung
unterwirft sich der Antragsteller den förderungsrechtlichen
Grundsätzen des Freistaates Bayern, siehe den gesonderten
Anhang.
-
Die Theatergruppen sind für den ordnungsgemäßen
Verwendungsnachweis verantwortlich. Im Formular des
Verwendungsnachweises sind alle auf die Kooperation entfallenen
Einnahmen und Ausgaben zu erklären.
-
Die Theatergruppen verpflichten sich, in Veröffentlichungen
auf die Förderung in angemessener Form mit Logo hinzuweisen.
Belegexemplare und Kopien der Presseberichte sind mit der
Abrechnung als Kopie einzureichen. Ergänzend dazu sind
statistische Angaben zu Zuschauerzahlen und Höhe der
Eintrittsgelder nach Vorgaben des Verbandes vorzulegen. Am Ende des
Jahres ist eine kurze Bewertung über die Einschätzung und
Erfahrung zur Nachwirkung der Kooperation
abzugeben.
-
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Eingang des
Verwendungsnachweises.
-